Unsere Anlageidee

SFM SolarStrom für Menschen eG


Die Beteiligungsmöglichkeit

Die SfM SolarStrom für Menschen eG wurde in Form einer eingetragenen Genossenschaft gegründet. Für den Investor hat die SfM SolarStrom für Menschen eG folgende Vorteile:Die Gründungs- und Verwaltungskosten sind gering. Ein- und Austritte sind ohne notarielle Mitwirkung möglich. Die Haftung des Investors beschränkt sich auf die Kapitalbeteiligung (keine Nachschusspflicht). Jeder Investor hat unabhängig von der Höhe seines Geschäftsanteils eine Stimme in der Generalversammlung. Die Beteiligung ist schon ab 3.000 Euro möglich. Alle Gewinne stehen ausschließlich den Investoren zu.


Das Investment

Die Photovoltaikanlagen der SfM SolarStrom für Menschen eG werden auf den Dachflächen des Wertkreises Gütersloh errichtet. Zum Einsatz kommen ausschließlich polykristalline Module der neuesten Generation. Die erwartete Nutzungsdauer beträgt nach aktuelle Erkenntnissen über 20 Jahre. Die Gesamtleistung der Anlage beträgt 1.050 kWp. Der Anschluss der Anlagen erfolgt an das Stromnetz der örtlichen Energieversorger.


Investition und Finanzierung

Das Eigenkapital wird von der Kreissparkasse Wiedenbrück bei Bedarf vorfinanziert. Sofern weitere Dachflächen günstig angepachtet werden können, ist die Errichtung weiterer Photovoltaikanlagen bei Einwerbung zusätzlicher Genossenschaftsanteile möglich.

 


Die Rentabilität

Die prognostizierte durchschnittliche Rendite nach Unternehmenssteuerung beträgt 6,01% p.a., die jährlich prognostizierte steigt von 1,6% im Jahr 2011 auf 14,8% im zwangzigsten Jahr an. Es handelt sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), die gegebenenfalls der Abgeltungssteuer unterliegen. Die prognostizierte durchschnittliche Rendite nach Unternehmenssteuern von 6,01% p.a. wurde nach IRR ermittelt. 
Darüber hinaus erhält die Genossenschaft nach der 20-jährigen Mietzeit der Dachflächen die Option, den Mietvertrag um weitere 5 Jahre zu verlängern und somit den produzierten Strom für diese Zeit zu einem dann erzielbaren Marktpreis zu verkaufen. Aus diesen Erlösen ist der Abbau der Anlagen von den Dächern zu bezahlen. Wird die Option nicht ausgeübt, geht nach Ablauf der Mietzeit das Eigentum an die Vermieterin über. Eine Verpflichtung zum Abbau der Anlagen besteht dann für die Genossenschaft nicht.


Die Chancen der Beteiligung

  • Investition in eine unternehmerische Beteiligung (sogenannter Sachwert) mit einem vergleichsweise geringen Betrag in Höhe von 3000,00 €
  • Attraktive prognostizierte Rendite von durchschnittlich 6,01 % p.a. vor Steuern
  • Geringe weiche Kosten
  • Haftungsbeschränkung auf das eingesetzte Kapital.
  • Hohe Planungssicherheit durch schnelle Tilgung der Fremdfinanzierung. Ein Zinsänderungsrisiko besteht durch entsprechende Festzinsvereinbarungen über die gesamte Laufzeit nicht.
  • Bonität des Verpächters ( Wertkreis Gütersloh gGmbH).
  • Moderne Photovoltaikanlagen mit langer Nutzungsdauer und geringer Degradation (Rückgang der technischen Leistungsfähigkeit der Solarmodule)
  • Weitgehende Herstellergarantien und weitgehender VersicherungsschutzErfahrung der Beteiligten (Kreissparkasse Wiedenbrück und hb Solar Handels GmbH).

Die Risiken der Beteiligung

Alle Angaben entsprechen Entwicklungsprognosen, die mit Sorgfalt erstellt wurden. Sie basieren auf dem derzeitigen Stand der Technik und den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung hinsichtlich der tatsächlichen Entwicklungen und des Eintritts der Prognosen kann nicht übernommen werden. Bei den Betriebskosten wurde eine jährliche Preissteigerung berücksichtigt, andererseits wurde der Rückgang der technischen Leistungsfähigkeit der Solarmodule (Degradation) eingerechnet. Der Beitritt zur SfM SolarStrom für Menschen eG stellt eine unternehmerische Beteiligung dar. Eine ungünstige Entwicklung kann bis zum Totalverlust des Geschäftsguthabens führen. Eine derart ungünstige Entwicklung kann zum Beispiel eintreten:

  • Durch deutlich geringere Sonneneinstrahlung als prognostiziert
  • Durch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich negativ auf die Rentabilität auswirken
  • Durch Eintritt nicht versicherbarer Schäden an den Anlagen
  • Durch Reduzierung der tatsächlichen Nutzungsdauer der Photovoltaikanlagen, oder einzelner Komponenten abweichend von der Prognose
  • Durch unvorhergesehene Betriebskosten (bspw. Reparaturen)
  • Durch versteckte Qualitätsmängel der Anlage, die zu erheblichen Ausfallzeiten führen